Wohnungseigentum

1979 scheint sich die Lage im Corbusierhaus zu ändern: Die Eigentümerin verkauft das Haus an Willi Bendzko, einem Berliner Immobilienhändler, der sich auf den Kauf von Sozialbauwohnungen, deren Sozial- und somit  Mietpreisbindung wegen des Endes des Förderzeitraumes ausläuft, und deren anschließender Umwandlung in Eigentumswohnungen spezialisiert hat. In einer sozialdemokratisch geprägten Mieterstadt, die als einzige in (West)Deutschland immer noch die Mietraumzwangsbewirtschaftung – den sogenannten schwarzen Kreis – seit Ende des 2. Weltkriegs (!) kennt, ist dies heftig umstritten, man fürchtet Spekulation mit Wohnraum und Vertreibung der Mieter durch neue Eigentümer. Es bildet sich eine Mieterinitiative.

Die „Umwandlung“ von Bestandswohnungen in Eigentumswohnungen ist „politisch“ nicht gewünscht, die Hürde in der Berliner Bauordnung für die sogenannte Abgeschlossenheitserklärung wird hoch gehängt: Die Um-schließungsflächen einer Wohnung müssen feuerbeständig ausgeführt sein. Da dies beim Corbusierhaus der Fall ist, kann die Abgeschlossen-heitserklärung nicht verweigert werden und wird im Oktober vom Bezirksamt Charlottenburg 1979 erteilt. Das Aufsetzen einer Teilungs-erklärung und die grundbuchliche Aufteilung in 550 Teileigentume erfolgt im November1979.

Die Wohnungen werden den Mietern zum Kauf angeboten, lediglich frei-werdende Wohnungen werden an Dritte verkauft, so dass eine Vertreibung der Mieter nicht stattfindet. Welche Erwartungen Bendzko an den schnellen Verkauf der Wohnungen hat, lässt sich nicht mehr nach vollziehen, zum Zeitpunkt der Insolvenz seiner Gesellschaft im Jahre 2005 sind – immerhin 26 Jahre nach der Umwandlung - ca. 120 Teileigentume noch im Besitz seiner Gesellschaft.